Wir bilden folgende Klassen aus:
B
  B96   BE   BF17   A   A2   A1   AM   Mofa   L   T

Klasse "B"

 

Kraftwagen bis 8 Sitzplätze und max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Über 750 kg ( Kombination max. 3500 kg )   

Es stehen Schulungsfahrzeuge mit Gangschaltung oder Automatikschaltung zur Verfügung.   


 

Mindestalter:

Einschluss:

Erforderliche Unterlagen:

 


THEORIE:

 
 

 

PRAXIS:

18 Jahre

Klasse  "AM", "L"

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und
Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Grundunterricht:
12 x 90 min.
  6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Spezifischer Unterricht:
  2 x 90 min.

Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
  5 x 45 min. Überlandfahrt
  4 x 45 min. Autobahn
  3 x 45 min. Nachtfahrt

Klasse "B96"

 

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
( Kombination max. 4250 kg )

 

Mindestalter:

Einschluss:

Erforderliche Unterlagen:

 


THEORIE+PRAXIS:


 
 


 



 

 

 

 

 




Bemerkungen:

18 Jahre

Klasse  "AM", "L"

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und
Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Die Ausbildung beträgt 7 Std. und ist wie folgt untergliedert :

Teil 1  Theoretische Schulung
Dauer mindestens 2,5 Std.  ( 150 Min. )

Teil 2  Praktischer Übungsstoff     
Dauer mindestens 3,5 Std.  ( 210 Min. )

Teil 3  Fahrpraktische Übungen     
Dauer mindestens 1 Std.     ( 60 Min. )

 
  • Die Schulung erfolgt aussschließlich in der Fahrschule !
  • Der Beweber muss keine Prüfung ablegen.
  • Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese wird zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt .

Bei  FE-Antragstellung der Kl.B mit gleichzeitiger Zuteilung der Schlüsselzahl 96 ist die theoretische Schulung mit der Theorieausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Kl. B abgegolten !

Klasse "BE"

Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse „B“ mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht.

Mindestalter:

Einschluss:

Erforderliche Unterlagen:

 

 

PRAXIS:

 


 

 

 

 

18 Jahre

Klasse " B", "B96"

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.


Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

 

Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
3 x 45 min. Überlandfahrt
1 x 45 min. Autobahn
1 x 45 min. Nachtfahrt

Klasse "BF17"

Ab einem Alter von 16 1/2 Jahren kann man sich seit 01.09.2005 in einer Fahrschule anmelden. Die Antragsstellung erfolgt persönlich bei einer Fahrerlaubnisbehörde des Landrasamtes Traunstein. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kann die Ausbildung in einer Fahrschule beginnen.

Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die Theorieprüfung und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält eine Prüfbescheinigung. Dieses Papier gilt außer in Deutschland auch in Österreich. Ab dem 18. Lebensjahr wird der reguläre EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Die Probezeit beginnt sofort mit der Erteilung der Fahrerlaubnis (der Prüfbescheinigung).

Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?

Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein. Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder berater mitfahren. Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

Mindestalter:

Einschluss:

Erforderliche Unterlagen:

 


THEORIE:
 

 

 

 

 


PRAXIS:

 

 

 

 

 

 

17 Jahre

Klasse „AM“, „L“

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

 

Grundunterricht:
12 x 90 min.
 6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Spezifischer Unterricht:
2 x 90 min.

Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt

Klasse "A"

1. Krafträder mit oder ohne Beiwagen ohne Begrenzungen.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50ccm, über 15 KW

Mindestalter:
 

 

 

Einschluss:

Erforderliche Unterlagen:

 

 


THEORIE:
 


PRAXIS:

 



Bemerkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24 Jahre bei Direktzugang
20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz Kl. A2
21 Jahre dreirädrige KFZ über 15 KW

Klasse "AM“ "A1“und "A2"

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und
Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Grundunterricht:

12 x 90 min.
  6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Spezifischer Unterricht:
  4 x 90 min.

Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt

Sonderfahrten mit Vorbesitz Kl.A1 oder

Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980 oder
Kl.A2 unter 2 Jahre :

3 x 45 min. Überlandfahrt
2 x 45 min. Autobahn
1 x 45 min. Nachtfahrt

Sonderfahrten mit Vorbesitzt Kl. A2 über 2 Jahre:
Anzahl nicht festgelegt

Bei zwei Jahren Vorbesitz Kl. A2 lediglich praktische Prüfung!

Klasse "A2"

Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW ( 48 PS ) Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2kW/kg

Mindestalter:

Einschluss:

Erforderliche Unterlagen:

 


THEORIE:
 

 


PRAXIS:
 


Bemerkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18 Jahre

Klasse „AM“ und „A1“

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

 

Grundunterricht:
12 x 90 min.
  6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Spezifischer Unterricht:
  4 x 90 min.

Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

Sonderfahrten ohne Vorbesitz:
5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt

Sonderfahrten mit Vorbesitzt Kl.A1 unter 2 Jahre
3 x 45 min. Überlandfahrt
2 x 45 min. Autobahn
1 x 45 min. Nachtfahrt

Sonderfahrten mit Vorbesitzt Kl. A1 über 2 Jahre oder
Kl. 3 erteilt vor 1.4.1980
Anzahl nicht festgelegt

Bei zwei Jahren Vorbesitzt Kl. A1 lediglich praktische Prüfung!

Klasse "A1"

1. Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125ccm, bis 11kW
    (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45km/h,über 50ccm,bis 15kW

Mindestalter:

Einschluss:


Erforderliche Unterlagen:
 


THEORIE:
 

 


PRAXIS:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16 Jahre

Klasse „AM“

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und
Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

 

Grundunterricht:
12 x 90 min.
  6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Spezifischer Unterricht:
  4 x 90 min.

 

Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

Sonderfahrten ohne Vorbesitz:

5 x 45 min. Überlandfahrt
4 x 45 min. Autobahn
3 x 45 min. Nachtfahrt

Klasse "AM"

1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45km/h, bis 50ccm    

    (Verbrennungsmotor),bis 4kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h, bis 50ccm (Verbrennungsmotor),

    bis 4kW (Elektromotor)

Mindestalter:

Erforderliche Unterlagen:

 


THEORIE:
 

 


PRAXIS:

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen

16 Jahre

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und
Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

 

Grundunterricht:
12 x 90 min.
  6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Spezifischer Unterricht:
  2 x 90 min.

Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

Sonderfahrten sind nicht erforderlich.

 

Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen

"Mofaschein"

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und nicht mehr als 50ccm Hubraum.

Mindestalter:

Erforderliche Unterlagen:

 

THEORIE:
 

 

 

 


PRAXIS:
 

 

15 Jahre

Pass oder Personalausweis, Lichtbild (35x45 mm)

 

Grundunterricht:
4 x 90 min.

Spezifischer Unterricht:
2 x 90 min.

Grundfahrstunden 1 x 90 min.

Sonderfahrten sind nicht erforderlich.

Klasse "L"

1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

    (mit Anhänger 25 km/h)

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstf. Futtermischwagen und 

    Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler bis 25 km/h) auch mit Anhänger

Mindestalter:

Erforderliche Unterlagen:

 


THEORIE:
 

 

 

 


PRAXIS:

16 Jahre

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und
Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

 

Grundunterricht:
12 x 90 min.

Spezifischer Unterricht:
  2 x 90 min.

Keine praktische Ausbildung erforderlich.

Klasse "T"

1. Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis 60 km/h unter 18 Jahre bis 40 km/h.
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstf. Futtermischwagen für land- und   

    forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter:

Einschluss:

Erforderliche Unterlagen:

 


THEORIE:
 

 

 

 

 


PRAXIS:

 


 

16 Jahre

Klasse „AM" und „L“

Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und
Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

 

Grundunterricht:
12 x 90 min.
  6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Spezifischer Unterricht:
  6 x 90 min.

Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben.
Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers.

Sonderfahrten sind nicht erforderlich.

Weiters bieten wir:
"Auffrischungsfahrten"
"Ferien-Sonder-Kurse"

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