Wir bilden folgende Klassen aus:
B B96 BE BF17
A A2 A1 AM Mofa L T
Klasse "B"
Kraftwagen bis 8 Sitzplätze und max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiges
Gesamtgewicht. Über 750 kg ( Kombination max. 3500 kg )
Es stehen Schulungsfahrzeuge mit Gangschaltung oder Automatikschaltung zur Verfügung.
Mindestalter:
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18 Jahre Klasse "AM", "L" Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Grundunterricht: 12 x 90 min. 6 x 90 min. (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis) Spezifischer Unterricht: 2 x 90 min. Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben. Anzahl der Fahrstunden je nach Fahrkönnen des Schülers. Sonderfahrten ohne Vorbesitz: 5 x 45 min. Überlandfahrt 4 x 45 min. Autobahn 3 x 45 min. Nachtfahrt |
Klasse "B96"
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg
( Kombination max. 4250 kg )
Mindestalter:
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18 Jahre Klasse "AM", "L" Pass oder Personalausweis, biometrisches Lichtbild, Sehtest und Kursbestätigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Die Ausbildung beträgt 7 Std. und ist wie folgt untergliedert : Teil 1 Theoretische Schulung Dauer mindestens 2,5 Std. ( 150 Min. ) Teil 2 Praktischer Übungsstoff Dauer mindestens 3,5 Std. ( 210 Min. ) Teil 3 Fahrpraktische Übungen Dauer mindestens 1 Std. ( 60 Min. )
Bei FE-Antragstellung der Kl.B mit gleichzeitiger Zuteilung der Schlüsselzahl 96 ist die theoretische Schulung mit der Theorieausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Kl. B abgegolten ! |
Klasse "BE"
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse „B“ mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht.
Mindestalter:
PRAXIS:
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18 Jahre Sonderfahrten ohne Vorbesitz: |
Klasse "BF17"
Ab einem Alter von 16 1/2 Jahren kann man sich seit 01.09.2005 in einer Fahrschule anmelden. Die Antragsstellung erfolgt persönlich bei
einer Fahrerlaubnisbehörde des Landrasamtes Traunstein. Die Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kann die Ausbildung in einer Fahrschule beginnen.
Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die Theorieprüfung und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält eine Prüfbescheinigung. Dieses Papier gilt außer in Deutschland auch in Österreich. Ab dem 18. Lebensjahr wird der reguläre
EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
Die Probezeit beginnt sofort mit der Erteilung der Fahrerlaubnis (der Prüfbescheinigung).
Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein. Die Begleiter dürfen
nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel. Die
Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder berater mitfahren. Die Begleitperson muss namentlich in
die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
Mindestalter:
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17 Jahre Grundunterricht: |
Klasse "A"
1. Krafträder mit oder ohne Beiwagen ohne Begrenzungen.
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50ccm, über 15 KW
Mindestalter:
Einschluss:
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24 Jahre bei Direktzugang 12 x 90 min. Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980 oder |
Klasse "A2"
Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW ( 48 PS ) Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2kW/kg
Mindestalter:
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18 Jahre Grundunterricht: |
Klasse "A1"
1. Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125ccm, bis 11kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45km/h,über 50ccm,bis 15kW
Mindestalter:
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16 Jahre Grundunterricht: Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben. |
Klasse "AM"
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 45km/h, bis 50ccm
(Verbrennungsmotor),bis 4kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h, bis 50ccm (Verbrennungsmotor),
bis 4kW (Elektromotor)
Mindestalter:
Bemerkungen |
16 Jahre Grundunterricht: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen |
"Mofaschein"
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und nicht mehr als 50ccm
Hubraum.
Mindestalter: THEORIE:
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15 Jahre Grundunterricht: |
Klasse "L"
1. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
(mit Anhänger 25 km/h)
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstf. Futtermischwagen und
Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler bis 25 km/h) auch mit Anhänger
Mindestalter:
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16 Jahre Grundunterricht: |
Klasse "T"
1. Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft bis 60 km/h unter 18 Jahre bis 40 km/h.
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstf. Futtermischwagen für land- und
forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h auch mit Anhänger.
Mindestalter:
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16 Jahre Grundunterricht: |
Weiters bieten wir:
"Auffrischungsfahrten"
"Ferien-Sonder-Kurse"
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